News im 1. SSV SAALFELD
1.SSV bittet Mitglieder um Solidarität in der Beitragsfrage
Teil-Erstattung des Mitgliedsbeitrages auf Antrag an Vorstand möglich
Der Vereinsvorstand konnte mit der Erarbeitung eines Infektionsschutzkonzeptes und enger Absprache mit den Behörden die Wiederaufnahme des Sportbetriebes zum 02.06.2020 ermöglichen.
Aufgrund der Corona-Pandemie-Maßnahmen durfte im April und Mai kein Sportbetrieb stattfinden und viele geplante Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Bisher wurde nur der Mitgliedsbeitrag für das erste Quartal abgebucht. Die Abbuchung des zweiten Quartals erfolgt im Juni. Hohe Bankgebühren für Rücklastschriften könnten den Verein unnötig belasten. Daher bittet der Vereinsvorstand die Mitglieder um Solidarität und darum Rückbuchungen zu vermeiden.
Wir sind ein ehrenamtlich geführter Sportverein und kein professionelles Fitnessstudio mit einer eigenen Buchhaltungsabteilung. Der Verwaltungsaufwand ist daher nicht zu unterschätzen. Der Beitragseinzug ist im Banking-Programm fest eingestellt, teilt Vereinsvorstand Oliver Grau mit.
Der Vereinsvorstand vereinbarte mit den Abteilungen, dass auf Antrag eine Teil-Erstattung des Mitgliedsbeitrages möglich ist. Mitglieder die eine Erstattung wünschen werden gebeten sich bei ihrem Trainer oder Abteilungsleiter zu melden oder eine E-Mail an den Verein zu schreiben. Der Beitrag wird dann komplett abgebucht und ein Teil wieder erstattet.
Rückbuchungen verursachen Kosten in Form von Bankgebühren. Diese kann man mit einer E-Mail oder einem Telefonat und etwas Geduld vermeiden. Bei Fragen stehen die Trainer, Abteilungsleiter und der Vereinsvorstand gern zu Verfügung.
Bleibt schön gesund und Sport frei!
Dein 1.SSV Saalfeld `92 e.V.